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Kürzlich wurden die neuen Faktoren zur Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke für den Veranlagungszeitraum 2024 bekannt gegeben. Dabei gab es folgende Änderungen beim ...
- Sachwertverfahren
Der Baupreisindex für Wohngebäude stieg von 164,0 auf 177,9
Für Nichtwohngebäude stieg der Baupreisindex von 166,9 auf 181,3
- Ertragswertverfahren für Wohnnutzung
Für die Berechnung der Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten im Ertragswertverfahren ist für Bewertungen ist der Verbraucherpreisindex für das Kalenderjahr 2024 mit 117,8 festgesetzt worden.
- Bodenrichtwert
Die Bodenrichtwerte für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke werden zum 01.01.2024 festgesetzt. Diese sind für die Bewertung in den Jahren 2024 und 2025 anzusetzen. Erfahrungsgemäß liegen diese Werte erst ab Mai – Juni 2024 vor. Aufgrund der rückläufigen Entwicklung am Immobilienmarkt seit dem letzten Bewertungsstichtag 01.01.2022 ist mit einem Rückgang der Bodenrichtwerte in einer Größenordnung von 10% - 15% zu rechnen.
Welche Auswirkungen sich aus den veränderten Bewertungsfaktoren ergeben zeigen wir Ihnen anhand nachfolgender Fallbeispiel aus der Beratungspraxis auf.
Auf einem Grundstück mit einer Größe von 1.027m² steht ein Zweifamilienhaus und ein Dreifamilienhaus. Da für das Zweifamilienhaus kein Vergleichswert vorliegt, erfolgt die Bewertung im Sachwertverfahren. Das Dreifamilienhaus ist gem. § 182 Abs. 3 BewG im Ertragswertverfahren zu bewerten.
Beispiel 1: Zweifamilienhaus
Jahr der Bezugsfertigkeit: 2018
Bruttogrundfläche 520,8m²
Anteilige Grundstücksgröße 415 m²
Bodenrichtwert 2022 580 €/m²
Angenommener Bodenrichtwert 2024 522 €/m²
Annahme 10% Rückgang
Objektart Freistehendes Ein- Zweifamilienhaus
Ausstattung mittel
Dachgeschoss nicht ausgebaut
Obergeschoss vorhanden
Keller vorhanden
Steuerwert bis 31.12.2023 1.104.059 €
Steuerwert ab 01.01.2024 1.139.644 €
Steuerwerte vor Privilegierung
Beispiel 2: Dreifamilienhaus (Ertragswertverfahren)
Jahr der Bezugsfertigkeit: 1957
Wohnnutzfläche 350²
Anteilige Grundstücksgröße 612 m²
Bodenrichtwert 2022 580 €/m²
Angenommener Bodenrichtwert 2024 522 €/m²
Annahme 10% Rückgang
Gebäudeklasse Mehrfamilienhaus mit bis zu 6 Wohneinheiten
Anzahl Wohnungen 3
Anzahl Garagen 4
Rohertrag 23.640 €
Steuerwert bis 31.12.2023 427.470 €
Steuerwert ab 01.01.2024 408.127 €
Steuerwerte vor Privilegierung
Fazit
Das Beispiel verdeutlicht, dass in Bezug auf die Bewertung für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke von Immobilien die tatsächliche Wertentwicklung am Markt nicht widergespiegelt wird. Beim Ertragswertverfahren führt die gestiegene Inflation zu höheren Werten beim rückläufigen Immobilienmarkt, beim Ertragswertverfahren zu etwas niedrigeren Werten. Mit FINESS lässt sich die Bewertung schnell durchführen. Nahezu allen Immobilienbesitzer haben auf Grund der Grunderwerbsteuererklärung alle bewertungsrelevanten Parameter zur Hand. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die FINESS Ihnen bietet.
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Auch im Jahr 2024 stehen wieder wichtige gesetzliche Änderungen mit Auswirkung auf die Finanz- und Vorsorgeplanung an. Soweit diese die Beratungssoftware betreffen werden sie im kommenden Programmrelease bereits berücksichtigt.
Krankenkasse
Als Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse wurde für 2024 ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent festgelegt. Kasse können jedoch einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festlegen.
Mindestlohn
Ab 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben, ab 2025 auf 12,82 Euro.
Minijob
Durch die Erhöhung des Mindestlohns, steigt auch die Minijobgrenze auf 538 Euro. Dies hängt mit der dynamischen Minijobgrenze die, die Bundesregierung eingeführt hat.
Mindestausbildungsvergütung
Ausbildungsbetriebe, die nicht tarifgebunden sind, müssen ihren Auszubildenden eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen.
Personengesellschaftsrecht
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt in großen Teilen zum 1. Januar 2024 in Kraft. Einer der Schwerpunkte der Reform dreht sich um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
BMJ - Gesetzgebung - Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Pflege
Zum 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld erhöht. Im Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld dann 332 € und in den weiteren Pflegegraden 573 €, 765 € und 947 € in Pflegegrad 5.
Sozialversicherung
Die Erhöhung der Rechengrößen zur Sozialversicherung wurden vom Bundeskabinett beschlossen. Die Bezugsgröße für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt im Jahr 2024 auf 3.535 Euro/Monat (2023: 3.395 Euro/Monat); die Bezugsgröße (Ost) auf 3.465 Euro/Monat (2023: 3.290 Euro/Monat).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich auf 7.550 Euro/Monat (2023: 7.300 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 7.450 Euro/Monat (2023: 7.100 Euro/Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2024 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro).Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro).
Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums sieht für 2024 ein Bündel von Steuermaßnahmen vor, womit kleine und mittlere Unternehmen entlasten werden sollen. So sollen zum Beispiel Unternehmen, die in Energie- und Ressourceneffizienz investieren, im Zeitraum von 2024 bis 2027 unabhängig von ihrem Gewinn 15 Prozent der Investition (maximal 30 Millionen Euro) als Investitionsprämie erhalten können. Auch soll es eine großzügigere Verlustverrechnung geben. Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 800 auf 1.000 Euro steigen.
Bürgergeld
Die Bürgergeld-Reform sieht vor, dass die Sätze ab 2024 an die Inflation angepasst werden sollen. Alleinstehende sollen von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat erhalten. Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis 17 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro ausbezahlt werden. Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten 390 statt bisher 348 Euro. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres beziehen 357 statt 318 Euro.
Kinderkrankengeld
Jeder Elternteil kann ab dem kommenden Jahr für ihre Kinder je 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 30 Tage. Das sind weniger Kinderkrankentage als bisher, jedoch mehr als vor der Corona-Pandemie. Das Gesetz muss vom Bundesrat noch beschlossen werden.
Qualifizierungsgeld
Unternehmen haben ab 1. April 2024 die Möglichkeit, ein Qualifizierungsgeld zu beantragen. Dieses kann für Weiterbildungen von Mitarbeitern genutzt werden, deren Arbeitsplatz durch die Transformation der Arbeitswelt gefährdet ist. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgeltes, wenn die Maßnahme mehr als 120 Stunden beträgt.
Mobilitätszuschuss
Ab dem 1. April 2024 haben angehende Azubis Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss, wenn ihr Ausbildungsplatz in einer weiter entfernten Region liegt (zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr). Dies erfolgt im Rahmen der Maßnahmen des "Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung".
Fachkräfteeinwanderung
Im November 2023 die ersten Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Seitdem können etwa Fachkräfte mit Hochschulabschluss mit einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern.
Energiepreisbremsen
Der Bundestag hat aber eine Verlängerung der Energiepreisbremsen bis 31. März 2024 zugestimmt. Bereits seit Anfang des Jahres erhalten Privathaushalte und Unternehmen Rabatte auf Strom und Gas.
Heizungsgesetz
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es wird somit der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau einer neuen Heizung zur Pflicht. Übergangsfriste, Förderungen, etc. finden Sie hier https://www.energiewechsel.de/
Rentenfaktor
Der Rentenfaktor wurde zum 1. Juli 2023 für Ost und West auf 37,6 Euro erhöht. Eine weitere Angleichung wird 2024 erwartet.
Kapitalisierungsfaktor
Es gelten neue Vervielfältiger für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ab 1.1.2024
Verbraucherpreisindex
Der Verbraucherpreisindex für 2023 lautet: 116,7
Der Oktoberindex für die Grundstücksbewertung lautet: 117,8
Baupreisindizes
Der Baupreisindex für Wohngebäude (Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG) für Bewertungsstichtage in 2024 beträgt: 177,9
Der Baupreisindex für Nichtwohngebäude (Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG) für Bewertungsstichtage in 2024 beträgt: 181,3
Rentenwert zur GRV
Der neue Rentenwert beträgt ab dem 1.7.2024 39,32 €. Damit beträgt der Freibetrag bei der Anrechnung von eigenem Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente ab 1.7.2024 1.038,05 €. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 220,19 €.
[19.03.24]
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- Geschrieben von: Manfred Angermeier (User)
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Wir möchten heute kurz auf das Thema ChatGPT eingehen, weil in vielen Artikel und gefühlt in jedem Newsletter dies thematisiert wird.
Gerade erreicht uns ein Newsletter speziell für Steuerberater und Anwälte, wo auf den hohen nutzen der KI hingewiesen und ChatGPT als neuer Mitarbeiter vorgestellt wird. In diesem Zusammenhang werden auch gleichzeitig sogenannte Expertennetzwerke angeboten, bestehend aus Teams von Steuerberater, Anwälten, usw., welche Kurzgutachten binnen 48 Stunden erstellen, die mithilfe von ChatGPT recherchiert werden.
In diversen Seminaren wird inzwischen der erfolgreiche Umgang mit ChatGPT gelehrt und Unternehmen dabei unterstützt mit KI den maximalen Nutzen zu erzielen. ChatGPT ist relativ neu auf dem Markt, Microsoft Bing-Chat bietet eine ähnliche Plattform, hier fallen die Auswertungen etwas kompakter aus. Jedoch ist KI, wie der Name schon sagt, eine künstliche Intelligenz und keine echte Intelligenz. Tatsächlich werden riesige Mengen an Daten gesammelt, vernetzt und mit Algorithmen durchsucht. Ähnliche Ergebnisse konnte man auch bisher erzielen, wenn man z.B. über die Google-Suche recherchiert hat. Allerdings mit etwas höherem Aufwand, weil man die Ergebnisse selbst zusammenstellen und in eine vernünftige Textform bringen musste.
Warum vielen Unternehmen, Kanzleien und Berater jetzt darauf abzielen ist alleinig der Tatsache geschuldet, dass man schnell verwertbare Ergebnisse erhält. Dies spart Zeit und Geld und letztlich auch Personal. Betrachtet man dies in Verbindung mit wirtschaftlichen und steuerlichen Gutachten, welche von Finanzdienstleistern erbracht werden, stellt sich die Frage bis zu welchen Level der Kunden solche Abfragen mithilfe von ChatGPT nicht selbst erstellen kann. Gerade wenn man sich vergegenwärtigt, dass die meisten Finanzdienstleister, aber auch Steuerberater und Anwälte nur oberflächlich beraten und z.T. nur Problemsensibilisierung betreiben, stellt sich die Frage ob das Beratungsniveau noch ausreicht um den Kunden einen Mehrwert liefern zu können. Bleibt der Kunden aus, bleiben auch Folgegeschäfte aus.
Für detaillierte Berechnungen ist nicht ausreichend Zeit, auch weil meist das notwendige Knowhow und die entsprechenden Hilfsmittel, in Form von Beratungssystemen fehlen. Statt einer professionalen Beratungssoftware die detaillierte Analysen und Expertisen erstellt und das Knowhow bereits mitbringt, werden einfache Beratungssysteme für komplexe Lösungen eingesetzt oder gar standardisierte Beratungsszenarien ausgearbeitet um den Kunden anhand allgemeingültiger Schemata Lücken und Bedarfe aufzuzeigen. Auf Basis solcher lückenhaften Auswertungen sollen dann generationenübergreifende Entscheidungen gefällt werden.
Diese Art der Beratung kann ohne weiteres auch durch ChatGPT erledigt werden und somit solche Dienstleistungen ersetzen. Nun kann der Kunde zwar selbst recherchieren, das Problem jedoch bleibt gleich. Ebenso wie bei der beschriebenen Einfachberatung wird schnell klar, dass die Ergebnisse keinesfalls gesichert sind, weil die Auswertung nur das wiedergeben können, was im World Wide Web gefunden wird und im Zweifel wird etwas erfunden. Also keinesfalls eine maßgeschneiderte Beratungslösungen und keine echten Berechnungen. Hierfür bedarf es einer professionelle Beratungssoftware und diese haben ihren Preis. Es gibt auch günstige Programme auf dem Markt, sowohl Online, als auch Offline. Die meisten davon erreichen kaum das Niveau einer KI. Mit Argumenten, "wir dürfen etwas nicht berechnen" oder "das brauchen wir nicht", werden wesentliche Aspekte einer Analyse beim Kunden einfach bequem übergangen. Mit dem Ergebnis, dass der Kunde falsch beraten wird und dies hat Folgen - für den Kunden - aber auch für den Berater, wenn dieser dafür haftet.
Eine professionelle Beratung und Analyse mit einem guten Beratungssystem kann und wird auch eine KI niemals ersetzen können. Fakt jedoch ist, dass die allgemeine Qualität der Kundenberatung durch KI schon heute auf ein neues Level gehoben wird und viele Beratungsunternehmen noch verstehen müssen, dass auch sie sich auf ein höheres Level begeben und ihre Dienstleistung dahingehend weiterentwickeln müssen. Die Nachfrage nach einer qualifizierten Beratung jedenfalls ist enorm und muss nur angegangen werden.
Fürchten Sie nicht den neuen Kollegen ChatGPT, sondern sichern Sie Ihre Zukunft als Generationenberater mit professioneller Beratungssoftware, wie GeNe/F.I.N.E.S.S.
ma, 06.07.2023
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- Geschrieben von: Manfred Angermeier (User)
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Die privaten Haushalte in Deutschland haben im Jahr 2021 durchschnittlich 2 623 Euro im Monat für ihren Konsum ausgegeben. Das waren 4,6 % oder 116 Euro mehr als im Jahr 2020 (2 507 Euro). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Laufenden Wirtschaftsrechnungen mitteilt, übertrafen die privaten Konsumausgaben damit nach dem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 wieder das Niveau des Jahres 2019 (2 574 Euro). Mit Ausnahme des Bereichs Verkehr gaben die Haushalte 2021 in allen Bereichen mehr Geld aus als im Vorjahr. Allerdings blieben einige Ausgabenbereiche weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau. Insgesamt stiegen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2021 etwas stärker als die Verbraucherpreise, die sich im Jahresdurchschnitt 2021 um 3,1 % gegenüber 2020 erhöht hatten.
Vor allem Ausgaben für Verkehr, Freizeit, Gaststätten und Übernachtungen unter Vor-Corona-Niveau
Im Jahr 2021 gaben die privaten Haushalte durchschnittlich 322 Euro im Monat für den Bereich Verkehr aus und damit 29 Euro weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019 (351 Euro). Zum Bereich Verkehr zählen beispielsweise Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb von Kraftfahrzeugen oder die Kosten für Bus- und Bahnfahrkarten. Auch die Ausgaben für Freizeit, Unterhaltung und Kultur (255 Euro) sowie Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen (113 Euro) blieben unter dem Niveau des Jahres 2019 (284 Euro beziehungsweise 157 Euro). Ebenso gaben die privaten Haushalte für Bekleidung (98 Euro) und Bildung (18 Euro) etwas weniger aus (2019: 106 Euro beziehungsweise 21 Euro). Im Vergleich zum Jahr 2020 sind die Ausgaben allerdings in allen Bereichen außer im Verkehrsbereich (2020: 325 Euro) wieder gestiegen.
Struktur der Konsumausgaben weiterhin verändert gegenüber Vor-Corona-Jahr 2019
Mit 37 % (2019: 35 %) machten im Jahr 2021 die Ausgaben für das Wohnen weiterhin den größten Anteil an den Konsumausgaben der privaten Haushalte aus. Den zweitgrößten Anteil mit 15 % (2019: 14 %) hatten wie in den Vorjahren die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Weiterhin an dritter Stelle lag der Anteil für Verkehrsausgaben mit 12 % (2019: 14 %). Die Ausgaben für Freizeit, Unterhaltung und Kultur belegten mit 10 % (2019: 11 %) wie auch im Vor-Corona-Jahr den vierten Platz. An fünfter Stelle folgten mit 6 % (2019: 5 %) die Ausgaben für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände. Diese sind damit im Vergleich zum Jahr 2019 um eine Position vorgerückt. Im Jahr 2019 hatten an fünfter Position mit einem Anteil von 6 % noch die Ausgaben für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen gestanden. Ihr Anteil an den gesamten Konsumausgaben befand sich 2021 mit 4 % der gesamten Konsumausgaben weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau. Der Anteil der Gesundheitsausgaben lag unterdessen im Jahr 2021 wie in den Vorjahren bei rund 4 %.
Die Konsumausgaben der private Haushalte stiegen im Jahr 2022 erneut um 3,4%. Für das Jahr 2023 rechnete man mit einem moderater Anstieg. Allerdings ist die Inflation im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,3 % auf 6,4 % stärker als erwartet angestiegen. Preistreiber sind besonders Nahrungsmittel.
Quelle: Statistisches Bundesamt 2023 (Pressemitteilung Nr. 509 vom 2. Dezember 2022)
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- Geschrieben von: Manfred Angermeier
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Zum 1. Januar passen Städte und Kommunen in Deutschland die sogenannten Bodenrichtwerte an. Da der Immobilienboom seit Jahren anhält, werden die Werte deutlich steigen, besonders in Ballungsräumen wie München. Die Finanzämter orientieren sich an den Bodenrichtwerten, wenn sie die Erbschaft- und Schenkungsteuer berechnen. Besonders stark fallen die Unterschiede in Bundesländern aus, die die Bodenrichtwerte nur alle zwei Jahre anpassen. Dazu zählen neben Bayern auch Hessen oder Sachsen. Für wen eine vorzeitige Übertragung sinnvoll ist, hängt vom Wert der Immobilien und den persönlichen Freibeträgen ab. Steuerberater schicken Leute, die schenkungsteuergefährdet sind, deshalb derzeit gern zum Notar. Eigentlich sollten die Banken aussagekräftige Analysen für Ihre Kunden durchführen, jedoch führt nach einer internen Untersuchung derzeit nur jeder zweite Estate Planner eine Immobilienbewertung durch.