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Details
Veröffentlicht: 09. Mai 2025
Zugriffe: 220

1. Änderungen bei der Erbschaftsteuer 2025

Nach der Bundestagswahl 2025 sind Reformen der Erbschaftsteuer wahrscheinlich. Die Grünen schlagen beispielsweise einen Lebensfreibetrag vor, der jedem Bürger für sein gesamtes Leben zustehen soll. Die genaue Höhe dieses Freibetrags ist jedoch noch unklar. Die Union hingegen setzt sich für eine großzügigere Steuerbefreiung von Immobilien ein, auch wenn diese nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden. Zudem wird über einen einheitlichen Erbschaftsteuersatz von 10 % nach Abzug der Freibeträge diskutiert.

2. Freibeträge und Steuerklassen

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Die Freibeträge sind wie folgt festgelegt:

  • Ehepartner: bis zu 500.000 Euro steuerfrei

  • Kinder: bis zu 400.000 Euro pro Elternteil steuerfrei

  • Enkelkinder: bis zu 200.000 Euro steuerfrei

  • Geschwister, Nichten, Neffen: bis zu 20.000 Euro steuerfrei

Liegt das Erbe über diesen Freibeträgen, wird nur der darüber hinausgehende Betrag versteuert. Die Steuersätze variieren zwischen 7 % und 50 %, abhängig von der Höhe des Erbes und der Steuerklasse.

3. Steueroptimierung und Nachlassplanung

Um die Steuerlast zu minimieren, gibt es verschiedene Strategien:

  • Schenkungen zu Lebzeiten: Durch frühzeitige Schenkungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden.

  • Immobilienerbschaft: Selbstgenutzte Immobilien können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden.

  • Nachlassplanung: Eine gezielte Planung hilft, Konflikte zu vermeiden und die Steuerlast zu reduzieren.

Fazit

Die Erbschaftsteuer 2025 bringt voraussichtlich einige Änderungen mit sich, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen bieten. Eine frühzeitige Planung und die Nutzung von Freibeträgen sind entscheidend, um die Steuerlast zu optimieren. Wer sich rechtzeitig im Rahmen einer Nachfolgeplanung informiert, kann erhebliche finanzielle Vorteile erzielen.

Vermögensverteilungsliste

Details
Geschrieben von: Manfred Angermeier (User)
Kategorie: Qualification
Veröffentlicht: 13. Mai 2022
Zugriffe: 7343

Bewertung: 5 / 5

 

In Veranstaltungen und Schulungen zum Thema Nachfolgeplanung wird immer wieder auf die Notwendigkeit und den Nutzen einer Nachlassverteilungsliste hingewiesen. Verteilungsprobleme und evtl. Schwierigkeiten sollen so im Vorfeld durch den Finanzplaner aufgedeckt werden. Anhand der Verteilungsliste soll eine wirtschaftliche Analyse unter Berücksichtigung der Zielvorstellungen des Kunden erstellt werden, um daraus mithilfe des Fachwissen des Beraters eine optimale Verfügung zu entwickeln. Es sollen Verteilungsproblem erkannt (Steuerbelastung, Pflichtteilslasten, Absicherung des Ehegatten, Anrechnung auf Erbteil, Abfindungen, Vermögensbewertung) und mit der Ist-Situation abgeglichen werden. 

Solche komplexe Fragen und rechenintensive Vorgänge sind jedoch mit einer Word-Tabelle von drei Spalten und wenigen Zeilen nicht lösbar. Es sollte jedem klar sein, dass trotz größtem Fachwissens eine solche Tabelle kein einziges der genannten Probleme löst, vor allem dann, wenn man nicht wie in meisten Veranstaltungen oder Schulungen von zwei oder drei, sondern in der Realität von einer Vielzahl von Vermögensposition ausgehen muss. So spielen bei der Vermögensaufteilung die Erbquoten, die Verfügungen, alle Teilungsanordnungen, die Objektbeziehungen, diverse Vermögensbewertungen, sämtliche Vorerwerbe oder Vorausvermächtnisse eine entscheidende Rolle. Von Hand durchgeführte Berechnung können, wenn überhaupt, später nur schwer und mit hohen Aufwand durchgeführt und kaum aktualisiert werden.

Ohne eine geeignete Software die Ihnen die komplexen Berechnungen abnimmt und fachliche Unterstützung bietet, sollten dem Kunden eine solche Verteilungsliste nicht vorgelegt werden, denn die Auswirkungen können nicht per Hand oder überschlägig berechnet werden. Dies zu erwähnen geht leider viel zu häufig unter. Ersparen Sie  Ihrem Kunden das aufwendig Befüllen solcher Listen und damit sich selbst eine hohen Kosten und Zeitaufwand (auch in Hinblick auf die zwingende Hauptleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes), wenn kein Systeme zur Verfügung steht, womit eine detaillierte wirtschaftliche Betrachtung verlässlich möglich ist. Kunden sollten sich informieren, was ein Berater mit der Verteilungsliste vor hat und welche Berechnungen er mit welchen Hilfsmitteln durchführen will, um den professionellen Generationenberater von Pseudoberater unterscheiden zu können.

Dennoch ist es korrekt, dass die Verteilungsliste der entscheidende Aspekt der professionellen Nachfolgeberatung ist, jedoch sinnvoll nur in Verbindung mit einer geeigneten Software. Wir raten die Beratungssoftware FINESS anzuschaffen, damit können alle Berechnungen detailliert, rechtssicher und nachhaltig durchgeführt werden. Wurde hier bereits der Status Quo analysiert, liegt hier eine Verteilungsliste bereits vor. Die Verteilungsquoten müssen vom Kunden lediglich noch ergänzt werden. Anschließend werden die Verteilungsquoten in die Software übertragen und daraus eine 'echte' Soll-Analyse erstellt und zwar rechts- und haftungssicher.

Eine Vermögensverteilungsliste erhalten Sie übrigens in FINESS automatisiert über den Export der Programmtabelle 'Testament' mit rechter Maustaste und 'Exportieren', auf Wunsch sogar für den ersten oder zweiten Erbfall. 

 

ma, 14.07.22

 

 

 

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