Zum 1. Januar passen Städte und Kommunen in Deutschland die sogenannten Bodenrichtwerte an. Da der Immobilienboom seit Jahren anhält, werden die Werte deutlich steigen, besonders in Ballungsräumen wie München. Die Finanzämter orientieren sich an den Bodenrichtwerten, wenn sie die Erbschaft- und Schenkungsteuer berechnen. Besonders stark fallen die Unterschiede in Bundesländern aus, die die Bodenrichtwerte nur alle zwei Jahre anpassen. Dazu zählen neben Bayern auch Hessen oder Sachsen. Für wen eine vorzeitige Übertragung sinnvoll ist, hängt vom Wert der Immobilien und den persönlichen Freibeträgen ab. Steuerberater schicken Leute, die schenkungsteuergefährdet sind, deshalb derzeit gern zum Notar. Eigentlich sollten die Banken aussagekräftige Analysen für Ihre Kunden durchführen, jedoch führt nach einer internen Untersuchung derzeit nur jeder zweite Estate Planner eine Immobilienbewertung durch. 

[Süddeutsche Zeitung, 06.12.2018]