Zum Thema Estate Planner und Generationenberatung können Berater inzwischen aus einer Vielzahl von Ausbildungsinstituten auswählen.  Die Inhalte unterscheiden sich z.T. erheblich. Auffällig ist jedoch,  dass bei allen Ausbildungsinstituten von der Einhaltung gesetzter Ethikregeln die Rede ist. Die Grundsätze ordnungsmäßigen Estate Planning sollen in allen Phasen des Estate Planning zur Anwendung kommen und durch die Vergabe von Titeln nach draußen kommuniziert und garantiert werden.

Sieht man sich die Ethikregeln genaue an, so stellen diese sich bei fast allen Ausbildungsinstituten in ähnlicher Weise dar. Hier ein Beispiel-Auszug eines zufällig ausgewählten Instituts:

  • Vollständigkeit bedeutet, alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dieses beinhaltet insbesondere alle Vermögensgegenstände nach Verkehrs- und Steuerwerten sowie Verbindlichkeiten, Vermögensbilanz und die Verteilung der Vermögenswerte im Fall des Vermögensübergangs, Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen, wie beispielsweise die Familienstruktur und die Verträge, die in Verbindung mit Vermögensübergängen stehen.

  • Vernetzung bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen. Hier zu zählen auch die Liquiditätsbelastung aus Vermögensübergängen, der Liquiditäts- und Vermögensstatus der abgebenden und aufnehmenden Personen sowie die Auswirkungen der Empfehlungen.

  • Individualität bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt des Estate Planning zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen.

  • Richtigkeit bedeutet, das Estate Planning im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden des Estate Planning durchzuführen. 

  • Verständlichkeit bedeutet, dass das Estate Planning einschließlich seiner Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde es versteht und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet erhält.

  • Dokumentationspflicht bedeutet, dass das Estate Planning einschließlich seiner Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.

  • Einhaltung: Gute Beratung im Estate Planning gibt den Interessen des Kunden stets den Vorrang vor eigenwirtschaftlichen Interessen. Fairness, Kompetenz, Integrität, Objektivität, Professionalität, Vertraulichkeit und Sorgfalt sind unabdingbare Voraussetzungen für seriöses und nachhaltiges Estate Planning.

Trotz der selbst auferlegten Regeln wird von den selben Ausbildungsinstituten bei ihren Ausbildungsgängen zu wenig Praxisbezug vermittelt und  immer noch versäumt frühzeitig geeigneten Beratungssoftware in die Ausbildung zu integrieren. Wen wundert es da, dass im Zeitalter der Digitalisierung dieses  sensible Beratungsthema von einer Vielzahl der Estate Planner weiterhin ohne professionelle Beratungssoftware angegangen wird. 

Tatsächlich wird aufgrund der so vermittelten Arbeitsweisen, ohne eine notwendige technische Unterstützung, in der Realität keine einzige selbstauferlegte Ethikregel eingehalten. Somit wird trotz angepriesener Ethikregeln, erneut wertvolles Kundenvertrauen aufs Spiel gesetzt und laufen ausgebildete Berater Gefahr gegen das RDG zu verstoßen.