Auch im Jahr 2018 sind wieder einige Neuerungen zu berücksichtigen. Nachfolgend eine Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Neue Vervielfältiger

Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine neue Sterbetafel veröffentlichen. Daher sind die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20. Oktober 2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. November 2016 veröffentlicht wurden (bereits in F.I.N.E.S.S integriert), auch für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.

Verbraucherpreisindex

Der Verbraucherpreisindex für 2017 beträgt 109,3.

Baupreisindex

Die neuen Baupreisindizes zur Bewertung von Immobilien ab 2018 betragen für Wohngebäude (Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG)  116,8 und für Nichtwohngebäude (Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG) 117,4.

Bruttogrundflächenermittlung

Im Zuge der Umstellung auf die geänderten Umrechnungsfaktoren wurde der Faktor von bisher auf 1,9 für Wohnungseigentum übernommen. Dieser wird auf 1,55 geändert.

Multiplikatoren

Die aktuellen FINANCE - Multiples - November/Dezember (06/2017) wurden veröffentlicht. Diese werden ab 02/2018 in FINESS bei der Unternehmensbewertung nach der Multiplikatormethode zugrunde gelegt. Einen weiteren Anstieg der Multiples erwarten die Experten für die Branche derzeit nicht. Eine Zeitlang dürften sich die Bewertungen aber noch auf hohem Niveau seitwärts bewegen, bevor auf längere Sicht ein erneutes Absinken wahrscheinlich wird.

Sozialabgaben

Die Bundesregierung hat am 22.11.2017 beschlossen, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1.1.2018 von 18,7 % auf 18,6 % zu senken. Außerdem sinkt der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 24,7 %.

Die Bemessungsgrenze, bis zu welcher Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland und auf 5800 Euro in Ostdeutschland.

 

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Ab sofort gilt die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro.

 

Diese Anpassungen sind bereits in der aktuellen FINESS Version enthalten.
 

Einkommensteuer

 

Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, berufliche Versorgungswerke oder Rürup-Verträge können 2018 bis zu 23.712 Euro berücksichtigt werden, 350 Euro mehr als im Vorjahr. 86 Prozent der Beiträge werden als Sonderausgaben abgezogen, 2 Prozentpunkte mehr als 2017.

Der Grundfreibetrag, das steuerfreie Existenzminimum, steigt um 180 Euro auf 9000 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag.

Diese Änderungen sind bereits in FINESS enthalten.

Soziale Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung beträgt für das Jahr 2018 2,55 Prozent bzw. für Kinderlose 2,80 Prozent. Somit ergeben sich keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr:

AN-Beitragssatz ohne Sachsen:  1.275 %
AN-Beitragssatz Sachsen:          1,775 %
AG-Beitragssatz ohne Sachsen:  1,275 %
AG-Beitragssatz Sachsen:
         0,775 %

Der Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung wird vom Gesetzgeber bestimmt und ist damit bei allen Pflegekassen identisch. Höhere Beiträge ergeben sich für Versicherte mit einem hohen Einkommen aufgrund einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrundlage von monatlich 4.305 € auf 4.425 €.

Steuerpflichtiger Rentenanteil

Bis zum Jahr 2040 muss jeder neue Rentnerjahrgang jährlich einen höheren Prozentsatz seiner Rente versteuern. Wer 2018 erstmals Rente bezieht, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 76 Prozent. 24 Prozent der Jahresrente bleiben steuerfrei.

Riesterzulage

 

Die Grundzulage für Riesterverträge wird 2018 von 154 auf 175 Euro erhöht. Dieser Zuschuss zur privaten Altersvorsorge wird gewährt, wenn mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in ein zertifiziertes Riester-Produkt fließen. Die Erhöhung gilt auch für bereits bestehende Riesterverträge.

 

Kindergeld

Das monatliche Kindergeld wird um zwei Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 Euro, für das dritte 200 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 225 Euro pro Monat.

Mindestlohn

Dieser beträgt zwar weiterhin 8,84 Euro pro Stunde. Aber Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, sind ab sofort nicht mehr zulässig.

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Ab sofort erhalten Alleinstehende monatlich sieben Euro mehr – also 416 Euro. Paare bekommen sechs Euro mehr – also 374 Euro pro Person. Und die monatlichen Sätze für Kinder steigen je nach Alter um drei bis fünf Euro.

Versorgungsfreibetrag

Für Pensionäre verringert sich der Versorgungsfreibetrag. Bei Versorgungsbeginn 2018 bleiben noch 19,2 Prozent der Pension steuerfrei, höchstens jedoch 1440 im Jahr. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag verringert sich auf 432 Euro.

Altersentlastungsbetrag

Wer 2018 seinen 65. Geburtstag feiert und deshalb erstmals Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag hat, erhält 19,2 Prozent, höchstens 912 Euro als Abzugsbetrag auf bestimmte Einkünfte.

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Hinsichtlich der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung befinden wir uns derzeit in den letzten Monaten des Übergangszeitraums, bis diese  am 25. Mai 2018 Anwendung findet. Als Lizenznehmer von FINESS profitieren Sie automatisch von zahlreichen Funktionen und Features, die Ihren Weg zur Compliance für die neuen Regelungen ebnen.

Die DSGVO umfasst viele Anforderungen zur Erfassung, Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten. Um eine unrechtmäßige Verwendung von Daten (vor allem durch die Verarbeitung von Daten ohne Zustimmung des Betroffenen) zu verhindern, müssen entsprechende Anwendungen und Prozesse überarbeitet oder geschaffen werden. Da Betroffene nun das Recht haben, Daten zu korrigieren, die Zustimmung zurückzuziehen, das Löschen anzufordern oder eine Kopie ihrer Daten abzurufen, benötigen Organisationen passende Systeme für die Umsetzung dieser neuen Anforderungen. Unternehmen müssen außerdem erweiterte Datenrichtlinien implementieren, um die Nutzung personenbezogener Daten im Einklang mit der DSGVO abzubilden und die neuen Transparenz-, Protokoll- und Berichtsanforderungen zu erfüllen.

Ausblick

Alle Neuerungen werden spätestens mit dem nächsten Programmrelease bereitgestellt.

 

Stand: 25.02.2018 (ma)