Auch im Jahr 2024 stehen wieder wichtige gesetzliche Änderungen mit Auswirkung auf die Finanz- und Vorsorgeplanung an. Soweit diese die Beratungssoftware betreffen werden sie im kommenden Programmrelease bereits berücksichtigt. 

Krankenkasse

Als Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse wurde für 2024 ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent festgelegt. Kasse können jedoch einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festlegen.

Mindestlohn

Ab 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben, ab 2025 auf 12,82 Euro.

Minijob

Durch die Erhöhung des Mindestlohns, steigt auch die Minijobgrenze auf 538 Euro. Dies hängt mit der dynamischen Minijobgrenze die, die Bundesregierung eingeführt hat.

Mindestausbildungsvergütung

Ausbildungsbetriebe, die nicht tarifgebunden sind, müssen ihren Auszubildenden eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen.

Personengesellschaftsrecht

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt in großen Teilen zum 1. Januar 2024 in Kraft. Einer der Schwerpunkte der Reform dreht sich um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). 

BMJ - Gesetzgebung - Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Pflege

Zum 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld erhöht. Im Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld dann 332 € und in den weiteren Pflegegraden 573 €, 765 € und 947 € in Pflegegrad 5.

Sozial­­versicher­ung

Die Erhöhung der Rechengrößen zur Sozialversicherung wurden vom Bundeskabinett beschlossen. Die Bezugsgröße für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbst­ständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt im Jahr 2024 auf 3.535 Euro/Monat (2023: 3.395 Euro/Monat); die Bezugsgröße (Ost) auf 3.465 Euro/Monat (2023: 3.290 Euro/Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich auf 7.550 Euro/Monat (2023: 7.300 Euro/Monat) und die Beitrags­bemess­ungs­gren­ze (Ost) auf 7.450 Euro/Monat (2023: 7.100 Euro/Monat).

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2024 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro).Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro).

Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums sieht für 2024 ein Bündel von Steuermaßnahmen vor, womit kleine und mittlere Unternehmen entlasten werden sollen. So sollen zum Beispiel Unternehmen, die in Energie- und Ressourceneffizienz investieren, im Zeitraum von 2024 bis 2027 unabhängig von ihrem Gewinn 15 Prozent der Investition (maximal 30 Millionen Euro) als Investitionsprämie erhalten können. Auch soll es eine großzügigere Verlustverrechnung geben. Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 800 auf 1.000 Euro steigen.

Bürgergeld

Die Bürgergeld-Reform sieht vor, dass die Sätze ab 2024 an die Inflation angepasst werden sollen. Alleinstehende sollen von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat erhalten. Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis 17 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro ausbezahlt werden. Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten 390 statt bisher 348 Euro. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres beziehen 357 statt 318 Euro.

Kinderkrankengeld

Jeder Elternteil kann ab dem kommenden Jahr für ihre Kinder je 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 30 Tage. Das sind weniger Kinderkrankentage als bisher, jedoch mehr als vor der Corona-Pandemie. Das Gesetz muss vom Bundesrat noch beschlossen werden.

Qualifizierungsgeld

Unternehmen haben ab 1. April 2024 die Möglichkeit, ein Qualifizierungsgeld zu beantragen. Dieses kann für Weiterbildungen von Mitarbeitern genutzt werden, deren Arbeitsplatz durch die Transformation der Arbeitswelt gefährdet ist. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgeltes, wenn die Maßnahme mehr als 120 Stunden beträgt.

Mobilitätszuschuss

Ab dem 1. April 2024 haben angehende Azubis Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss, wenn ihr Ausbildungsplatz in einer weiter entfernten Region liegt (zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr). Dies erfolgt im Rahmen der Maßnahmen des "Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung".

Fachkräfteeinwanderung

Im November 2023 die ersten Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Seitdem können etwa Fachkräfte mit Hochschulabschluss mit einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern.

Energiepreisbremsen

Der Bundestag hat aber eine Verlängerung der Energiepreisbremsen bis 31. März 2024 zugestimmt. Bereits seit Anfang des Jahres erhalten Privathaushalte und Unternehmen Rabatte auf Strom und Gas.

Heizungsgesetz

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es wird somit  der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau einer neuen Heizung zur Pflicht. Übergangsfriste, Förderungen, etc. finden Sie hier https://www.energiewechsel.de/

Rentenfaktor

Der Rentenfaktor wurde zum 1. Juli 2023 für Ost und West auf 37,6 Euro erhöht. Eine weitere Angleichung wird 2024 erwartet.

Kapitalisierungsfaktor

Es gelten neue Vervielfältiger für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ab 1.1.2024

Verbraucherpreisindex

Der Verbraucherpreisindex für 2023 lautet: 116,7
Der Oktoberindex für die Grundstücksbewertung lautet: 117,8

Baupreisindizes

Der Baupreisindex für Wohngebäude (Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG) für Bewertungsstichtage in 2024 beträgt: 177,9
Der Baupreisindex für Nichtwohngebäude (Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG) für Bewertungsstichtage in 2024 beträgt: 181,3

Rentenwert zur GRV

Der neue Rentenwert beträgt ab dem 1.7.2024 39,32 €. Damit beträgt der Freibetrag bei der Anrechnung von eigenem Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente ab 1.7.2024 1.038,05 €. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 220,19 €.
 

[19.03.24]