Nachfolgend eine Überblick über die wichtigsten Änderungen. 

 

Neue Vervielfältiger

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 2.12.2019 gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die neue Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekanntgegeben, die nach der am 5. November 2019 veröffentlichten Sterbetafel 2016/2018 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden sind.


Verbraucherpreisindex

Das Statistische Bundesamt hat den Verbraucherpreisindex vom bisherigen Basisjahr 2010 auf das neue Basisjahr 2015 umgestellt (2015 = 100). Der aktuelle Verbraucherpreisindex beträgt 106,2. Der vorläufige Verbraucherpreisindex für 2019 beträgt 105,3. Der endgültige Verbraucherpreisindex wird am 16.1.2020 veröffentlicht.

 

Multiplikatoren

Neue FINANCE - Multiples zur Unternehmensbewertung sind gültig mit Stand 01/ 2020.  

Einkommensteuer 

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 dem vom Bundestag bereits verabschiedeten "Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" (Familienentlastungsgesetz) zugestimmt.

Für den VZ 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 EUR pro Kind erstmals auf das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann für jeden Elternteil auf 2.586 EUR (insgesamt 5.172 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 EUR) erhöht.

Der Grundfreibetrag steigt von 9.000 auf 9.408 EUR (2020), ebenso wie der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen.

Um der "kalten Progression" zu begegnen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für 2020 (1,95 %) nach rechts verschoben. Hiermit soll dem Effekt begegnet werden, durch den Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherungswerte für 2020 lauten:

Beitragsbemessungsgrenze GRV West 2020: 82.800 € p.a.
Beitragsbemessungsgrenze GRV Ost 2020: 77.400 € p.a.
Beitragsbemessungsgrenze GKV und GPV 2020: 56.250 € p.a.

Der Höchstbeitrag für den Abzug Sonderausgaben Altersvorsorgeaufwendungen bei Einkommensteuerrechner für VZ 2020 beträgt im Grundtarif 25.046 € und im Splittingtarif 50.092 €.

 

Steuerpflichtiger Rentenanteil

Bis zum Jahr 2040 muss jeder neue Rentnerjahrgang jährlich einen höheren Prozentsatz seiner Rente versteuern. Wer 2020 erstmals Rente bezieht, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 80 Prozent. 20 Prozent der Jahresrente bleiben steuerfrei.

 

Solidaritätszuschlag

Erst ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der bisherigen Zahler weitgehend abgeschafft werden. Spitzenverdiener sollen jedoch nicht vom Soli befreit werden.

 

Weitere Neuregelungen

Klimaschutzpaket

  • Ab 2020 sollen energetische Sanierungen steuerlich gefördert werden.
  • Ab 2020 soll die Luftverkehrsabgabe erhöht werden. Im Gegenzug soll die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 auf sieben Prozent reduziert werden. 
  • Eine befristete Anhebung der Entfernungspauschale wird für Fernpendler geplant: Ab 2021 soll ab dem 21. Kilometer die Pauschale von derzeit 30 Cent auf 35 Cent angehoben werden. Diese erhöhte Pauschale soll nur befristet bis 31. Dezember 2026 gelten.

Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität


Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2020 1,1%, im Vergleich zu bisher 0.9%. Dadurch erhöht sich bei einer private Krankenversicherung der Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger.

 

Entlastung von Betriebsrentnern (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz ab 1.1.2020)

Die Regierungskoalition hat eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente beschlossen. Die Entlastung soll bereits zum 1. Januar bei den Betroffenen ankommen.

Ab 1. Januar gilt ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müssen dann keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus wird die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf 10 Euro Kassenbeiträge. Das sind bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.

 

Höherer Mindeslohn

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Auch Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten zu Jahresbeginn 1,88 Prozent mehr Geld. Für alleinstehende Erwachsene steigt der Betrag beispielsweise um acht Euro auf 432 Euro im Monat.

 

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung gesenkt

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab 1.1.2020 auf 2,4 % (2019: 2,5 %). Die Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2022.

 

Baupreisindex

Der Baupreisindex für Wohngebäude (Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG) für Bewertungsstichtage in 2020 beträgt: 127,2
Der Baupreisindex für Nichtwohngebäude (Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG) für Bewertungsstichtage in 2020 beträgt: 128,1

 

Rentenwerte ab 1.7.2020

Der aktuelle Rentenwert (West) beträgt ab dem 1.7.2020 34,19 €. Damit beträgt der Freibetrag bei der Anrechnung von eigenem Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente ab 1.7.2020 West: 902,62 €. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 191,46 €.

Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1.7.2020 33,23 €. Damit beträgt der Freibetrag bei der Anrechnung von eigenem Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente ab 1.7.2020 Ost: 877,27 €. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 186,09 €.

 

Alle programmseitig relevanten Änderungen werden im neuen FINESS Programmrelease berücksichtigt.

 

Manfred Angermeier, GeNe GmbH

Garching den 23.04.2020