Bereits 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die Privilegierung von Produktivvermögen bei der Berechnung der Erbschaftsteuer für zu weitgehend befunden und eine Reform angemahnt. Danach sollten sich der Bundestag bis Ende Juli 2016 sich auf eine Neuregelung einigen. Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 22. September 2016 einen Kompromissvorschlag zur neuen Erbschaftsteuerreform beschlossen hat, muss der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Wenn alles klappt tritt die Erbschaftsteuer dann rückwirkend zum 01.07.16 in Kraft. Andernfalls gehen die Verhandlungen weiter - möglicherweise ist das neu Gesetz aber auch erneut nicht verfassungskonform.

Inzwischen übertrugen viele Familienunternehmer ihr Vermögen frühzeitig an die Nachkommen, um strengeren Regeln bei der Erbschaftsteuer zuvorzukommen. Einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge gab es zwischen 2011 und 2014 steuerfreie Unternehmensübertragungen in Höhe von 144 Milliarden Euro, von denen allein 37,3 Milliarden an minderjährige Erben flossen. Nach der jüngsten Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik ist die Summer der steuerfreien Erbschaften zuletzt deutlich gestiegen.

Die Befürchtungen vieler Unternehmer sind bislang jedoch nicht eingetreten. Klar ist aber, dass einige Unternehmen mit einer weit höheren Steuerlast zu rechnen haben. Wen es betrifft, welche Alternativen oder Szenarien, welche Auswirkungen sowohl persönlich als auch für das Unternehmen ist oft unklar. Hier besteht echter Beratungsbedarf.

 

Die Herausforderung - Warum ist Estate Planning gerade jetzt so wichtig?

Gerade wegen der aktuellen Diskussion um die Erbschaftsteuerreform steigt die Nachfrage nach Beratungen zu diesem Themengebiet stark an. Die Bevölkerung wird zunehmend auf die Problematik aufmerksam und nachhaltig dafür sensibilisiert - eine kostenlose Werbung für die Dienstleistung des Estate Planner oder Generationenberater.

Tatsächlich erhält man bei einer Google Suche zum Thema Erbschaftsteuerreform 410.000 Treffer. Bei der Süddeutschen Zeitung finden sich zum Thema über 30 Artikel allein in diesem Jahr. Klar ist, dass das Thema präsent ist und kein Rand-thema mehr darstellt. Klar ist auch, dass gerade Estate Planning eines der lukrativsten Themengebiete einer Bank geworden ist, nicht erst seit viele Beratungsthemen auf bekannten Gründen weggebrochen sind.

200 bis 300 Milliarden Euro werden laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) jährlich in Deutschland weitergereicht, als Erbschaft oder als vorgezogene Schenkung. Deutschland erlebt gerade eine Erbschaftswelle, weil die geburtenstarken Jahrgänge ihre Vermögen vererben oder planen vorzeitig zu übertragen. Letzteres betrifft vor allem Familienunternehmer. Laut Mittelstandsbericht steht bis 2018 bis zu 135.000 Familienbetriebe vor der Übergabe

Gerade Volksbanken und Sparkassen haben diesbezüglich einen klaren Beratungsauftrag. Gleichzeitig bietet sich nun die einmalige Gelegenheit um mit den Kunden ins Gespräch zu kommen und zudem die Möglichkeiten und Aspekte der Vorsorgeplanung im Einzelnen ansprechen zu können. Denn Vermögensnachfolge ist untrennbar mit der Vorsorgeplanung verbunden und das Thema betrifft alle Familienmitglieder.

Der Nutzen einer Generationenberatung für die Bank liegt dabei auf der Hand.

  • Steigendes Interesse an Beratungsgesprächen
  • Beratungsdienstleistung auf Honorarbasis
  • Möglichkeit zur Besprechung von Fragen der Vorsorge
  • Produktansätze zur Alters-, Pflege- und Hinterbliebenenabsicherung
  • Wiederherstellung einer Vertrauensbasis durch Kompetenz
  • Möglichkeit zur Beratungsflatrate
  • Kundenbindung
  • Neukundengewinnung
  • Wiederanlageoptionen
  • Kooperationspotential mit Anwälten, Notaren, Steuerberatern
  • Stiftungsgeschäft

 

Das Problem - Die meisten Banken sind praktisch auf eine solche Beratungsleistung gar nicht eingestellt.

Viele Berater beschäftigen sich derzeit ausführlich mit dem Thema „Erbschaftsteuerreform 2016“, jedoch nur wenige können dieses Wissen auch praktisch nutzen, so dass letztlich für seinen Mandanten daraus einen tatsächlichen Mehrwert entsteht. Dazu bedarf es weiterführender Berechnungen und Analysen. 

Tatsächlich verfügen nur wenige Banken praktisch über die nötige Ausstattung - sprich geeignete Beratungssoftware - um Beratungen zu diesem Thema überhaupt ansatzweise durchführen zu können. Das hält aber kaum eine Bank davon ab Generationenberatung auf Ihrer Homepage als Dienstleistung zu bewerben. Jeder der sich intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt hat weiß, das ohne Software dies seriös gar nicht möglich ist. Stattdessen werden von Bankberatern Vollmachten und Betreuungsverfügungen erstellt oder Testamente optimiert - alles Dinge die nicht zu den originären Aufgaben einer Bank gehören. Einige Banken lassen Standardberatungen von einer zentralen Stelle abwickeln, also von Beratern die nicht in direkten Kontakt mit dem Kunden stehen und meist nicht vor Ort sind. I.d.R. handelt es sich dabei um Standardberatungen mit hohen Honoraren und niedriger Qualität.

Beispiel: Eine größere Bank stellt keine eigenen Generationenberater mehr bereit und die Softwarelizenz mit der Begründung wieder ein, diese Beratungsdienstleistung sei unwirtschaftlich. Trotzdem bewirbt die Bank das Thema ohne eine geeignete Beratungssoftware und geschulte Mitarbeiter weiter. Frägt sich welche Dienstleistung soll hier erbracht werden? Wie sollen bisherige Kunden weiter betreut werde?

 

Die Ursachen - Der fehlende letzte Schritt.

Gene Institut ist eines der ersten Ausbildungsinstitute auf dem Gebiet Estate Planning und Generationenberatung und verbucht jährliche Zuwächse bei Grund- und Aufbaustudien. Tatsächlich konnten im Jahr 2015 Rekordteilnehmerzahlen bei Estate Planer Studium verzeichnet werden.

Jedoch gelingt es derzeit nur etwa jedem zehnten Absolventen (CEP, Estate Planner) seine Bank, Versicherung, Agentur von der Notwendigkeit vom letzten und entscheidenden Schritt, einer Investition in eine qualifizierte Estate Planner Software zu überzeugen. Oft machen Banken hier nicht den nächsten Schritt und lassen ihre Berater im Stich. Dieser geht wie sooft den Weg, wie man es auf vielen Webseiten wiederfindet, der Vollmachten und Patientenverfügungen. Das ist nicht im Sinne des Erfinders und kann nicht die Lösung sein!  Lesen hierzu auch auf unserem Blog den Artikel ‚Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz‘ unter: http://wohlsorge.de/leichtfertiger-verstoss-gegen-das-rechtsdienstleistungsgesetz

Hinzu kommt die allgemein schwierige Finanzsituation der Banken verleitet zu Maßnahmen nach der Devise Sparen um jeden Preis. Dabei ist die Bewältigung dieser Fragestellungen mit den geeigneten Systemmitteln einer Beratungssoftware in Verbindung mit einer Ausbildung ohne weiteres, effizient und wirtschaftlich erfolgreich zu bewerkstelligen. Dies beweisen die Rückmeldungen.

 

Die Lösung - Warum sollte man sich bei der Beratungssoftware gerade jetzt für GeNe/FINESS entscheiden.

GeNe/FINESS ist die einzige Software auf dem Markt die eine echte Unternehmensbewertung, Praxisbewertung, Bewertung von landwirtschaftlichem Vermögen und der Analyse von Beteiligungsstrukturen unter Berücksichtigung von Nachfolge-klausen in der erforderliche Detailtiefe überhaupt anbieten kann und zwar so, dass es sowohl von CEP als auch Financial Planner effizient bewerkstelligt werden kann. Mit FINESS lassen sich sowohl die Fragen rund ums Thema Generationenberatung, als auch alle Frage der Vorsorge abschließend beantworten.

Ein Berater kostet seine Bank im Durchschnitt monatlich bis zu 10.000 €. Die Software die ihm die Tätigkeit ermöglicht, bei vielfacher Effizienzsteigerung, gleichzeitiger Haftungssicherheit und höherer Qualität schlägt bei zwei Beratern mit jeweils weniger als 100 € wöchentlich zu Buche. Tatsächlich sind Estate Planner, die mit der Beratungssoftware GeNe/FINESS Planungen erstellen jedenfalls über Monate hinaus ausgelastet sind und messbar erfolgreicher.

Trotzdem fragen sich manche Berater aber z.B.: „Warum sollte ich eine Unternehmensbewertung überhaupt durchführen, wenn ich die Zahlen vom Steuerberater bekommen kann?“.

Antwort: Zunächst der Berater kann die Zahlen des Steuerberaters ohne weiteres in seine Berechnungen übernehmen. Andererseits ist der Bankberater oder Finanzdienstleister dadurch unabhängig und kann verschieden Bewertungsmethoden in seine Betrachtung einbeziehen. Außerdem müssen die Zahlen von Steuerberatern nicht ungeprüft übernommen werden und können künftige Wertentwicklungen prognostiziert werden - beispielsweise lassen sich die Auswirkungen geplanter Umstrukturierungen oder vorzeitiger Übertragungen jederzeit rechnerisch darstellen. Gerade das angesprochene Leitthema der Steuerreform ‚Privilegierungsmöglichkeit von Unternehmen‘ lässt sich ohne eine Unternehmensbewertung und Verwaltungsvermögensanalyse abschließend nicht realistisch beurteilen. Lesen Sie hierzu auch auf unserm Blog: http://wohlsorge.de/finanz-und-liquiditaetsplanung-bei-anteilen-an-kapitalgesellschaften

Die Investition in die Technologien der Zukunft ist der Schlüssel zum Erfolg. Die Bereitschaft zum Umdenken bei der Kundenberatung die Voraussetzung. Hier eine Auflistung der wichtigsten Besonderheiten für eine ganzheitliche, digitalisierte Kundenberatung mit FINESS: 

  • Automatische Stammbaumgenerierung
  • Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge
  • Ermittlung testamentarischer Erbfolge
  • Ermittlung der der Auswirkungen von Teilungsanordnungen
  • Simulation und Berechnung der Erbauseinandersetzung
  • Bilanzerfassung
  • Unternehmensbewertungen
  • Immobilienbewertungen
  • Praxisbewertung
  • Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben
  • Auswertung von Privilegierungsoptionen mit Optionsprüfung
  • Auswertung von Beteiligungsstrukturen
  • Erfassung von Vorgängen, sowohl geplant aus auch realisiert
  • Simulation beliebiger Erbfälle und Sterbereihenfolgen
  • Betrachtung der Nachfolgeplanung unter dem Gesichtspunkt der Alters-, Pflege- und Hinterbliebenenvorsorge
  • Ermittlung möglicher Versorgungslücken für Alter, Pflege und Tode (für die Hinterbliebenen)
  • Ermittlung der Einkommenssteuer und Sozialabgaben
  • Bewertung von Liquidität für Alter, Pflege und Tod.
  • Verlaufsprognosen zur Erbfall, Vermögens- und Liquiditätsentwicklung
  • Darlehens- und Depotberechnungen mit grafischem Verlauf
  • Skalierbare Expertise und diverse Detailauswertungen
  • Generierung von Kundenpräsentationen
  • Maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen für die individuellen Ziele und Wünsche
  • Ganzheitlicher Beratungsansatz
  • Änderungen zur aktuellen Erbschaftsteuerreform noch in diesem Jahr

 

Das Fazit

Obwohl die Nachfrage groß ist, bleibt es auf bis weiteres weiterhin wenigen Banken und Finanzdienstleister überlassen bei einer Unternehmensnachfolge tatsächlich nachhaltig beraten zu können. Deren Terminkalender sind jedenfalls voll. Wer das Feld nicht anderen überlassen will, sollte nicht weiter Zeit verlieren und den Hype um die Erbschaftsteuerreform für sich Nutzen und sich nicht nur theoretisch mit einem weiteren Steuerthema auseinandersetzen. Es ist an der Zeit den Versprechungen auf den Websites Taten folgen zu lassen und mit einer nachhaltigen Geschäftsfeldentwicklung wieder die Rahmenbedingungen 'fürs Geld verdienen' zu schaffen.

Entscheidend sind letztliche die Qualität der Beratung und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen, nämlich der letzte und entscheidende Schritt - der Einsatz einer qualitativen Beratungssoftware. Nur so lassen sich erworbene Kenntnisse praktische Nutzen und kann am Ende des Tages dem Kunden ein echter Mehrwert geboten werden.

Weitere Einzelheiten zur führenden Beratungssoftware für Financial und Estate Planner - F.I.N.E.S.S finden Sie auf der Website: www.gene-systems.de

 

[30.09.16, ma]