[22.06.17] Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat den koordinierten Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes veröffentlicht. Darauf weist der Steuerberaterverband Thüringen in einer News v. 24.7.2017 hin.

Es handelt sich „nur“ um einen koordinierten und nicht gleichlautenden Ländererlass, da Bayern wohl andere Wege geht. Das ist sicherlich außergewöhnlich. Aus Kreisen der Finanzverwaltung ist zu hören, dass sich die bayerischen Finanzämter wohl an dem Ländererlass orientieren werden, im Einzelfall aber eine für den Steuerpflichtigen günstigere Anwendung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts möglich sei.

In unserer Beratungssoftware haben wir bereits seit Februar 2017 die Neuregelungen berücksichtigt. Wir freuen uns, dass die 89 Seiten des Ländererlasses unsere Berechnungen in F.I.N.E.S.S weitestgehend bestätigen. (Nur) auf eine Abweichung wollen wir bereits zu diesem Zeitpunkt hinweisen.

Unterscheidung Deckungsvermögen (Treuhand, keine Treuhand): Nach dem Gesetzeswortlaut und der Gesetzesbegründung gehören dazu auch Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind, jedoch nicht durch Treuhandverhältnissee abgesicherte Altersversorgungsverpflichtungen. Nach dem koordinierten Ländererlass v. 22.6.2017 ist Verwaltungsvermögen, das der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient, generell nicht zu berücksichtigen (d.h. nicht nur durch Treuhandverhältnisse abgesicherte). Dies soll wohl der Verwaltungsvereinfachung dienen. In F.I.N.E.S.S ist daher bei Deckungsvermögen immer „Deckungsvermögen - Treuhand“ auszuwählen, auch wenn keine CTA-Struktur (CTA = Contractual Trust Arrangement) vorliegt.

[14.11.17] Bayerisches Landesamt für Steuern

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nunmehr reagiert. Für die Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes gilt in Bayern, dass sich jeder Steuerpflichtige auf den koordinierten Ländererlass vom 22.6.2017 berufen kann. Der koordinierte Ländererlass ist aber in zwei Punkten abweichend anzuwenden:

  • Vorbesitzzeiten von jungem Verwaltungsvermögen bei verbundenen Unternehmen (Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer weniger als zwei Jahre zuzurechnen war) sind zu berücksichtigen.
  • Der Wert des verfügbaren Vermögens bei einem Erwerb über 26 Mio. € ist um die auf den steuerpflichtigen Erwerb entfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zu mindern.

Nach einem zwischenzeitlichen Nachfragerückgang konnte seit 2015 wieder ein merklicher Anstieg bei der Nachfrage nach Beratungssoftware und Ausbildung im Bereich Estate Planning verzeichnet werden. Ab dem Jahre 2010 hatte sich das Interesse an diesem Thema aufgrund mehrerer Faktoren, die aber größtenteils mit eigenen, hausgemachten Problemen der Banken zusammenhängen, abgeschwächt. Inzwischen haben Banken und Finanzdienstleiser Generationenmanagement und Estate Planning wieder für sich entdeckt. Ab jetzt wird klar, welchen Stellenwert das Thema in Zukunft einnehmen wird und man den Anschluss bei diesem wichtigen Themenkomplex nicht verlieren sollte. Auch für den Versicherungsvertrieb spielt das Thema eine immer wichtigere Rolle.

Als im Jahr 2000 GeNe Fachinstitut für Vermögens und Unternehmensnachfolge ins Leben gerufen wurde, war Estate Planning weitestgehend unbekannt. Banken wurden jedoch schnell auf das Thema aufmerksam und interessierten sich für Weiterbildungsangebote und Beratungssysteme in diesem Bereich. Lange Zeit wurden hier zweistellige Zuwachsraten verzeichnet.

Ein Abschwächung bei der Nachfrage sowohl nach Software als auch bei Ausbildungsgängen trat erstmals 2010 ein. Zum einen war seither eine allgemeine Zurückhaltung in der Investitionsbereitschaft bei Banken und Finanzdienstleistern zu verspüren, welche mit der internationalen Bankenkrise Anfang 2008 zusammenhing. Verstärkt wurde dies durch eine allgemeinen Anstieg bei der Nachfrage im Investment Banking oder nach Vorsorgeprodukten (Riester, Betriebliche Altersvorsorge, etc.).

Beinahe zum Erliegen kam das Interesse schließlich im Jahr 2012. Nachdem viele Akademien und Softwarehäuser, sowie Rechenzentren, inzwischen auf der Suche nach neuen Aufgabenbereichen, das Thema Generationenmanagement für sich entdeckten. Alsbald wurden diverse Ausbildungsangebote und Softwarelösungen propagiert und der Markt schnell unübersichtlich. Bereits die Ankündigung neuer Mitbewerber führte zu einer neuen Marktsituation mit einer starken Zurückhaltung bei der Investitionsbereitschaft. Die Versprechungen der Public Relations Abteilungen wurden mit Interesse verfolgt und die weitere Entwicklungen in diesem Bereich zunächst abgewartet.

Nachdem 2014 die angekündigten neuen Schulungsangebote und Softwareprodukte von Mitbewerbern auf dem Markt erschienen, kam es 2015 erstmals wieder zu einer Belebung in diesem Marktsegment. Denn bis dahin verbreitetes sich eine Stimmung des Abwartens und Abwägens. Werden die Softwareangebote unserer Rechenzentren kostengünstiger oder gar kostenlos zur Verfügung gestellt? Schulungen von eigenen Akademien möglicherweise günstiger angeboten? Aber nach ersten Erfahrungsberichten, einigen Nachbesserungen wurde klar, dass die zahlreichen neu propagierten Produkte nicht das hielten, was sie versprachen. Eine professionelle Kundenberatung und Kundenbetreuung so wie dies den CEPs (Certified Estate Planner) seit Jahren vermittelt wurde und wie dies in der Praxis für eine professionelle Beratung unerlässlich ist, kann von diesen Anbietern niemals in ausreichendem Maße bewerkstelligt werden. Hier fehlt das nötige Know-How. Dennoch ist positiv, dass ab sofort jeder Berater selbst vergleichen und entscheiden konnte, mit welcher Detailtiefe oder Intensität, i.e. Professionalität, er das Thema künftig angehen wollte.

Estate Planning ist im Moment einer der am meist wachsenden Geschäftsbereiche im Finanzsektor. Viele Rahmenbedingungen habe sich geändert. Sich mit dem Thema auseinanderzusetzen ist deshalb wichtiger denn je.

  1. Der Nachfragebedarf in der Generationenberatung ist enorm. 200 bis 300 Milliarden Euro werden laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) jährlich in Deutschland weitergereicht, als Erbschaft oder als vorgezogene Schenkung. Deutschland erlebt gerade eine Erbschaftswelle, weil die geburtenstarken Jahrgänge ihre Vermögen vererben oder planen vorzeitig zu übertragen. Zum Estate Planning gibt es derzeit weltweit 73 Millionen Interneteinträge, allein zum Thema Nachfolgeplanung in Deutschland 198.000 Einträge. Kaum eine Bank, die nicht auf Ihrer Homepage mit dem Thema Nachfolgeplanung für sich wirbt. Das Geschäftsfeld den Notaren und Steuerberater zu überlassen kann und soll nicht mehr das Ziel sein. Denn dort werden die finanziellen Rahmenbedingungen und Auswirkungen nicht in dem Maße ausgewertet, wie es für eine Ruhestands- und Nachfolgeplanung notwendig ist. Nach viel Überzeugungsarbeit ist inzwischen vielen Banken und Finanzdienstleistern klar geworden, dass es hier um eine wirtschaftliche Betrachtung geht, die mit dem RDG (Rechtdienstleistungsgesetz) nicht im Konflikt steht. Man kann sich deshalb künftig auch nicht mehr hinter diesem Argument verstecken.
  2. Bestehende Geschäftsmodelle haben an Attraktivität verloren. Beispielsweise hat die das Interesse am Investmentbanking stark nachgelassen, außerdem ist ein Nachfragerückgang nach Vorsorgeprodukten mangels Renditen zu verzeichnen.
  3. Inzwischen ist die Erkenntnis gereift, dass gerade öffentlich-rechtlichen Banken etwas gegen die Überalterung ihrer Kundenstruktur tun müssen. Jüngere Kunden müssen über entsprechende Beratungsangebote frühzeitig an die Bank gebunden werden. Vorsorge- und Ruhestandsplanung sind geeignete Themen.
  4. Künftig wird auch entscheidend sein, ob Banken und Finanzdienstleister den Onlinebanken und FinTech z.B. durch professionelle Beratungsansätze etwas entgegenzusetzen haben. Denn Fintechs werden mehr und mehr zum ernstzunehmenden Spieler in der Finanzwelt. Die Aufgabenfelder, die sie durch neue digitale Konzepte verbessern wollen, sind vielfältig. Nach einer Studie der Unternehmensberatung von EY beschäftigen in Deutschland inzwischen 250 Fintech-Unternehmen 13.000 Mitarbeiter. Demnach wurden im vergangenen Jahr hierzulande 576 Millionen Euro in solche Unternehmen investiert, nach 225 Millionen im Jahr davor.
  5. Der Digitalisierungsprozess ist im Finanzsektor seit Jahren ins Stocken geraten, sodass auf diesem Gebiet dringender Nachholbedarf besteht. Es wurden beispielsweise über Jahre bestehende Software bestenfalls von den Rechenzentren gewartet, Innovationen von Fremdanbietern verhindert, bestenfalls kopiert. So hat z.B. die Deutsche Bank vor 10 Jahren das Thema Generationenberatung entdeckt, ist mit ersten Softwarelizenzen (FINESS) gestartet. Leider wurde dieses Thema wegen lukrativerer Geschäfte im Investmentbanking bald wieder eingestellt. Der neue Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank John Cryan, warf kürzlich seinen Vorgängern vor: "In den vergangenen zwei Jahrzehnten sind zahlreiche Strategien und Ziele verkündet worden, aber selten wurden sie konsequent realisiert.". Deren Computersysteme hatte er als lausig bezeichnet. Die Deutsche Bank steckt in der schwersten Krise ihrer Geschichte.
  6. Die Erbschaftsteuerreform 2016 betrifft nun auch kleine und mittlere Unternehmen. Der Bilanzstruktur des Unternehmen kommt eine höher Stellenwert zu. Entscheidend ist das begünstigte Vermögen, nur dieses kann im Zweifel privilegiert werden. Hier bedarf es künftig eines laufenden Controllings.

Letztlich hat sich Estate Planning inzwischen stark gewandelt, aus Erfahrung der letzten Jahre haben wir Lehren gezogen und die Inhalte weiterentwickelt. Beispielsweise indem Nachbesserungen dahingehend vorgenommen wurden, dass von den bisher stark auf Zivil- und Steuerrecht ausgerichteten Themenschwerpunkten nun die finanziellen Zusammenhänge der Vermögensnachfolge mehr in den Focus der Beratung gerückt wurden. Die Themengebiete Liquidität und Vorsorge wurden in unsere Beratungssoftware F.I.N.E.S.S eingegliedert. Produktansätze im Bereich der Alters-, Hinterbliebenen- und Pflegevorsorge lassen sich dadurch erstmals daraus  ableiten – Ansätze, die sowohl für den Kunden zur Vermeidung finanzieller Engpässe maßgeblich sein können und woraus sich i.d.R. interessante Geschäftsansätze für den Estate Planner ergeben. Hinzu kommt, dass Finanzdienstleister jetzt die Möglichkeit bekommen ihre originäre Aufgaben wie Finanz- und Vorsorgeplanung mit einzubeziehen und dabei durch eine ganzheitlichen Ansatz eventuelle Haftungsrisiken vermeiden können. Positiver Nebeneffekt: Einwände in Bezug auf eine unzulässige Rechtsberatung werden damit weitestgehend ausgeräumt, denn nur in Verbindung mit einer ausführlichen wirtschaftlichen Analyse ist es Banken und Finanzdienstleistern überhaupt erlaubt in rechtlichen Fragen zu beraten. Künftig wird außerdem bereits während der Ausbildung bei GeNe mehr Augenmerkt auf die praktische Umsetzung von Estate Planning gelegt und Softwarelösungen, mit Blick auf die strategischen Ausrichtung des Beratungsprozesses, frühzeitig einbezogen. Bei der Ausbildung zum CEP haben Teilnehmer die Möglichkeit bereits von Beginn an das Erlernte praktisch anzuwenden und können somit schon während der Ausbildung praktisch tätig werden. Ohne die Begleitung der Ausbildung durch die Software fällt es erfahrungsgemäß vielen Absolventen schwer den Spagat zur praktischen Umsetzung zu bewältigen.

Zusammenfassung: Je nach Beratungstiefe kann inzwischen jeder selbst zwischen den verschiedenen Software- und Ausbildungsangeboten auf dem Markt bedarfsgerecht und objektiv auswählen. Ein Vergleich ist ohne weiteres möglich, allerdings muss auch der Wille zur professionelle Beratung vorhanden sein. Der Beratungsbedarf in Bezug auf Nachfolge- und Hinterbliebenenabsicherung jedenfalls ist enorm -  dies anzugehen eine gesellschaftliche Notwendigkeit und eine Chance zugleich. Die Zeit ist reif - aus den Erfahrungen der letzten Jahre wurde viel dazu gelernt - wir bei GeNe GmbH haben daraus wegweisende Rückschlüsse gezogen.

 

 [16.03.16, 28.02.17 ma]

Themenübersicht

Fachwissen aktuell und kompakt: Steuerrecht

Fachwissen aktuell und kompakt: Zivilrecht

Estate Planner Tage 2016 in der Region

1. semi-virtuelles Estate Planning Studium

GeNe-Wissens-Check

Terminübersicht

05.04.2016: Estate Planner Tage 2016 in der Region (München)

07.04.2016: Estate Planner Tage 2016 in der Region (Frankfurt/M.)

11.04.2016: Start 1. semi-virtuelles Estate Planning Studium (Privatvermögen)

Fachwissen aktuell und kompakt: Steuerrecht

BMF-Schreiben v. 2.12.2015

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekanntgegeben, die nach der am 22. April 2015 veröffentlichten Sterbetafel 2010/2012 des Statistischen Bundesamts ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden sind. Sie können die Vervielfältiger hier downloaden.

zurück zur Themenübersicht

Fachwissen aktuell und kompakt: Zivilrecht

OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 9.3.2015, 20 W 49/15

1. Mit dem Erbfall erwirbt der Bevollmächtigte auf Grund der Ermächtigung des Erblassers die Befugnis, innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht über das zum Nachlass gehörende Vermögen in Vertretung des bzw. der Erben zu verfügen. Dazu muss der Bevollmächtigte auch nicht die Erben namhaft machen, für die er handelt. 2. Auf die Zustimmung des Erben zum Handeln des Bevollmächtigten kommt es nicht an, denn abgesehen von Unzuträglichkeiten in solchen Fällen, in denen die Person des Erben noch nicht feststeht bzw. dieser nicht reagiert, liefe die Bejahung eines allgemeinen Zustimmungszwangs dem Zweck von transmortalen Vollmachten zuwider, den Auftrag und seine Verwirklichung gerade von dem Willen späterer Erben unabhängig zu machen.

zurück zur Themenübersicht

Estate Planner Tage 2016 in der Region

Am 5.4.2016 in München und am 7.4.2016 in Frankfurt/M. wird in bewährter Art und Weise das eintägige Praxisseminar für Estate Planner, Generationenberater/-manager und Financial Planner mit dem Referenten Dipl.-Volkswirt Holger Hille durchgeführt.

Hochinteressante und praxisrelevante Themen bieten Ihnen einen unverzichtbaren Mehrwert für Ihre tägliche Beratungspraxis. Ein Muss für alle, die up2date bleiben möchten. Die Themen 2016: Update Zivilrecht Update Steuerrecht (u.a. Erbschaftsteuerreform 2016) Beratungsansatz "geplante Erbauseinandersetzung" Demenzrisiko in der Generationenberatung Praxisfragen zur Vor- und Nacherbschaft und alternative Lösungen Praktische Hinweise zur Ermittlung von Anfangsvermögen und Hinzurechnungen bei Zugewinngemeinschaft Gestaltungen zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen Vollmachten bei Produktivvermögen Ausländisches Betriebsvermögen in der Nachfolgeplanung - eine Einführung Für alle Buchungen bis 20.01.2016 gibt es einen Frühbucherrabatt in Höhe von 50 €. Die Veranstaltung ist beim FPSB Deutschland e.V. unter der Reg.Nr. 15-132 registriert und mit 8,0 CPD-Credits bewertet. Add-On: Kostenfreie Teilnahme am Webinar "Vertiefung Erbschaftsteuerreform 2016" - Webinartermin ist abhängig vom Gesetzgebungsverfahren. Sie möchten die Veranstaltung als Inhouse-Seminar für Ihr Unternehmen - gerne unterbreiten wir Ihnen ein attraktives Angebot. Buchen Sie noch heute die Estate Planner Tage 2016 in der Region. Die Anmeldung können Sie hier vornehmen. Es handelt sich um eine ausfüllbare PDF-Datei. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift unter der Anmeldung. Zur Anmeldung >>
 

zurück zur Themenübersicht

1. semi-virtuelles Estate Planning Studium

Effizientes und modernes Studieren steht im Mittelpunkt unseres Weiterbildungsangebots im Jahr 2016. Am 11.4.2016 startet das 1. semi-virtuelle Estate Planning Studium (Privatvermögen).

Unser semi-virtuelles Estate Planning Studium kombiniert die Kontakt- und Vertiefungsmöglichkeiten eines Präsenzstudiums mit dem effizienten und flexiblen E-Learning. In der ersten Präsenzveranstaltung (3 Tage) führen wir Sie in das Thema Estate Planning ein und vermitteln Ihnen die zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen. Daran schließt sich eine Phase des E-Learnings an. Alle wichtigen Fachthemen werden durch aufeinander abgestimmte Webinare, eSkript, Übungsaufgaben und virtuelle Dozenten optimal vermittelt. Die Webinare sind zeitungebunden und können auch mehrmals aufgerufen werden. Nach der E-Learning-Phase folgt eine zweite Präsenzveranstaltung (5 Tage), in der offene Fragen zu Fachthemen erörtert und komplexe Themen vertieft werden können. Praxisfälle u.a. zur statischen und dynamischen Liquiditätsplanung sowie die eigentliche praktische Umsetzung bilden den Abschluss dieser Präsenzphase. Mit Bestehen des fachlichen Kompetenznachweises (Online-Prüfung) wird der Titel "Estate Planner" vergeben. Im zweiten Halbjahr 2016 bieten wir weitergehend die Möglichkeit, sich auch der Unternehmensnachfolge in einem semi-virtuellen Studium zu widmen und den Titel "Senior Estate Planner" zu erwerben. Bei Interesse am semi-virtuellen Estate Planning Studium kontaktieren Sie uns.

zurück zur Themenübersicht

GeNe-Wissens-Check

Frage vom letzten Newsletter:

Ist eine vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Abschlägen) möglich ?

Lösung:

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente ist nicht möglich.

Aktuelle Frage:

Werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei einer "Altehe" auf die Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet ?

 

Lösung im nächsten Newsletter

zurück zur Themenübersicht

Urheberrechte: Copyright GeNe GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte und Bilder in diesem Newsletter unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nur mit unserer Erlaubnis veröffentlicht werden. Der Name GeNe GmbH ist eine gesetzliche Marke (Bildmarke) und darf nur mit schriftlicher Genehmigung von Heinz Angermair verwendet werden.

Bei Banken und Finanzdienstleistern gibt es immer noch Bedenken und Vorbehalte rund um das Themengebiet Estate Planning. Gerade deshalb sollte hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien, fachlicher Anforderung, sowie organisatorischer und rechtlicher Rahmenbedingungen die Einführung  dieses Themas unbedingt professionell und kompetent begleitet werden.

Der Weg ist das Ziel

Mit unseren Paketlösungen unterstützen wir Banken und Finanzdienstleister während der Einführungsphase.Wir garantieren durch unser Strategiekonzept eine dauerhaft erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen und zwar...

rechts- und haftungssicher

wirtschaftlich

nachhaltig

kompetent

seriös

 

Unser Leistungsangebot setzt sich, verteilt auf die ersten 3 Jahre, wie folgt zusammen...

Schließlich stehen wir auch nach der Unternehmenszertifizierung als Ansprechpartner an Ihrer Seite.

 

Gerne würden wir Ihnen unser Konzept auch persönlich vorstellen. Sprechen Sie mit uns über die nächsten Schritte und profitieren Sie schon morgen von unserer jahrelangen Erfahrung bei der Einführung des Themengebietes bei Banken, Versicherungen und Finanzdienstleiser. Ihre Kunden werden es Ihnen danken.

Die Paketlösung lohnt sich für Unternehmen in jedem Fall, da zum einen sofort alle nötigen Voraussetzungen für eine erfolgreichen Start bereitstehen, zum anderen hierfür attraktive Preismodelle zugrunde gelegt werden können. Gerne erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Angebot unter Berücksichtigung vorhandener Komponenten und unternehmensspezifischer Rahmenbedingungen...
 

 

...

Themenübersicht

Fachwissen aktuell und kompakt: Steuerrecht Teil 1

Fachwissen aktuell und kompakt: Steuerrecht Teil 2

Termine 2016

GeNe-Wissens-Check

Terminübersicht

14.03.2016: Start Grundstudium Generationenberatung (ZGB)

Fachwissen aktuell und kompakt: Steuerrecht Teil 1

Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautede Erlasse v. 5.11.2015

Das BVerfG hat mit Urteil v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12 – (BStBl. II 2015 S. 50 = DStR 2015, 31) entschieden, dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils i.V.m. § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 des GG unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.

Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen nach dem 31.12.2008 entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), sämtliche Feststellungen nach § 13a Abs. 1a ErbStG sowie sämtliche Feststellungen nach § 13b Abs. 2a ErbStG gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang vorläufig durchzuführen.

In die Bescheide sind folgende Erläuterungstexte aufzunehmen: Erbschaftsteuerbescheid (Schenkungsteuerbescheid) „Die Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) ist gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AO im Hinblick auf die durch das Urteil des BVerfG vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12 – (BStBl. II 2015 S. 50 = DStR 2015, 31) angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung in vollem Umfang vorläufig. Sollte aufgrund der gesetzlichen Neuregelung dieser Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen.“ Feststellungen nach § 13a Abs. 1a ErbStG bzw. nach § 13b Abs. 2a ErbStG „Die in diesem Bescheid getroffenen Feststellungen nach § 13a Abs. 1a ErbStG oder § 13b Abs. 2a ErbStG sind gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AO im Hinblick auf die durch das Urteil des BVerfG v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12 – (BStBl. II 2015 S. 50 = DStR 2015, 31) angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung in vollem Umfang vorläufig. Sollte aufgrund der gesetzlichen Neuregelung dieser Feststellungsbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen.“

Im Übrigen gelten die in dem BMF-Schreiben v. 16.5.2011 (BStBl. I 2011 S. 464 = DStR 2011, 975) getroffenen Regelungen entsprechend. Die gleich lautenden Erlasse v. 12.3.2015 (BStBl. I 2015 S. 222 = DStR 2015, 654) werden aufgehoben.

zurück zur Themenübersicht

Fachwissen aktuell und kompakt: Steuerrecht Teil 2

Kommission fordert Deutschland auf, seine Erbschaftsteuervorschriften über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine Erbschaftsteuervorschriften über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Nach deutschem Recht können die deutschen Steuerbehörden überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern eines Verstorbenen nur dann einen besonderen Versorgungsfreibetrag gewähren, wenn entweder der Erbe oder der Erblasser oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren. Überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern steht dieser Versorgungsbeitrag nicht zu, wenn sie in Deutschland befindliche Vermögenswerte oder Investitionen erben, der Erblasser und der Erbe jedoch in einem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind. Nach Auffassung der Kommission handelt es sich dabei um eine ungerechtfertigte Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 Absatz 1 AEUV), da der Wert des Nachlasses gemindert wird, wenn die Kriterien bezüglich der Steuerpflicht nicht erfüllt sind. Zudem könnte dies Staatsangehörige anderer EU-Staaten davon abhalten, ihr Kapital in Vermögenswerte in Deutschland zu investieren. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Sollte die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. (Pressemitteilung v. 19.11.2015)

zurück zur Themenübersicht

Termine 2015/2016

Im I. Quartal 2016 führen wir folgende Weiterbildungsveranstaltungen durch:

Grundstudium Generationenberatung (ZGB)

Das Grundstudium Generationenberatung mit der Möglichkeit des Abschlusses zum "Zertifizierten Generationenberater (ZGB)" beginnt am 14.03. - 17.03.2016 (Modul 1). Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.

zurück zur Themenübersicht

GeNe-Wissens-Check

Frage vom letzten Newsletter:

Werden Steuererstattungen und Steuernachforderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verzinst ?

Lösung:

Eine Vollverzinsung ist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. § 233a Abs. 1 AO).

Aktuelle Frage:

Ist eine vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Abschlägen) möglich ?

 

Lösung im nächsten Newsletter

zurück zur Themenübersicht

Urheberrechte: Copyright GeNe GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte und Bilder in diesem Newsletter unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nur mit unserer Erlaubnis veröffentlicht werden. Der Name GeNe GmbH ist eine gesetzliche Marke (Bildmarke) und darf nur mit schriftlicher Genehmigung von Heinz Angermair verwendet werden.

Estate Planning 'richtig'

- wirtschaftlich erfolgreich und rechtssicher

Estate Planning ist ein Beratungsthema dem viele Banken und Finanzdienstleister aufgrund der demografischen Entwicklung und des damit verbundenen Geschäftspotentials inzwischen hohe Priorität einräumen. Dennoch tun sich die meisten Marktteilnehmer in der Praxis mit der Umsetzung schwer und gehen dabei den bequemen Weg einer zumeist 'überschlägigen' Beratung mit allen damit verbundenen Beratungs- und Haftungsrisiken. Das hängt oft damit zusammen, dass zum einen keine klare Vorstellung darüber herrscht was Estate Planning eigentlich ist, zum anderen hierfür abgestellte Berater oft nicht in der Lage sind ausreichend exakte Berechnung für Ihre Kunden durchzuführen. Zum eine wegen fehlender Bedarfszahlen der Kunden und zum anderen wegen nicht ausreichender Kenntnisse und fehlender oder ungeeigneter Beratungstechnologie.

Erfahrungsgemäß ist Estate Planning nicht möglich ohne ...

  • belastbares Zahlenmaterial,
  • detaillierter Vermögensbilanz mit Bewertung und Berücksichtigung von Vermögensbezügen,
  • vollständiger Liquiditätsbilanz für Status Quo, Rente, Pflege, Tod (Hinterbliebene),
  • objektive Vermögensaufteilungsanalyse,
  • fallbezogene spezifizierte Ziele,
  • Berücksichtigung von Leben und Wohnen im Alter und bei Pflege,
  • reale Vermögensverteilung
  • und Einbeziehung des Absicherungsbedarfs Dritter

Wir vermitteln die notwendigen Kenntnisse und stellen die erforderlichen Technologien zur Verfügung, damit eine Beratung kompetent, wirtschaftlich, sowie rechts- und haftungssicher möglich ist.

 

Im Estate Planning werden die Themengebiete Nachfolgeplanung, Vorsorgeplanung und Liquiditätsplanung miteinander vereint, dabei ist die Berücksichtigung von Sach- und Kapitalvermögen ebenso wichtig wie die Analyse laufender Einnahmen und Ausgaben. Vermögenswerte müssen bewertet, vorhandene Verträge richtig ausgelegt und oft komplexe Lösungsvorschläge ausgearbeitet werden.

Das Zusammenspiel verschiedener Themenbereiche sowie die Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben einer professionellen Generationenberatung ist durch einen einzigen Mitarbeiter, sei es Bankberater, Anwalt oder Steuerberater in der Praxis nicht möglich. Estate Planning erfordert zwangsläufig die Zusammenarbeit mehrerer Spezialisten für unterschiedliche Schwerpunktthemen - einem Spezialistennetzwerk. Laut Begriffsdefinition versteht man unter einem Netzwerk von Spezialisten eine Gruppe von Menschen mit gemeinsamen Ansichten und Interessen die sich hinsichtlich Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzen. Also Voraussetzungen, welche für eine professionelle Vermögensnachfolge- und Vorsorgeberatung unabdingbar sind damit die unterschiedlichen Themenkomplexe klar voneinander getrennt und die unterschiedlichen Kernkompetenzen im Sinne einer gemeinsamen Lösung gebündelt werden können. 

Wie können die Aufgaben verteilt werden?

Während die Bank mit ihren Erfahrung auf den Themenkomplex Liquidität und Vorsorge punkten und individuell zugeschnittene Produktlösungen anbieten kann, kümmert sich naturgemäß der Anwalt um vertragliche Angelegenheiten, sei es die Analyse von Gesellschaftsverträgen oder das Erstellung eines Testamentes oder einer Teilungsanordnung, während der Steuerberater sich mit den steuerlichen Aspekten, wie beispielsweise der Bereitstellung und Interpretation von Unternehmensbilanzen, befasst. Für die Bank ergeben sich neben einer kostendeckenden Honorarberatung zumeist langfristige Kundenbindungen verbunden mit interessanten Produktansätzen. Durch die Zusammenarbeit mit Anwälten lässt sich zudem die Gefahr einer unzulässige Rechtsberatungen vermeiden und ein eventuelles Haftungsrisiko hinsichtlich der Vertragsauslegung und Vertragsgestaltung umgehen. Andererseits kann sich der Anwalt auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhalten und der vertragliche Ausgestaltung konzentrieren, die wirtschaftlichen Einzelheiten und Berechnung werden hierfür verlässlich bereits zur Verfügung gestellt. Daraus ergeben sich auch für den Anwalt neue Geschäftspotentiale und  Gewinnsteigerungen aufgrund einer effizienteren Umsetzung. Durch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können vorhandene Daten praktisch genutzt und umgekehrt Berechnungsergebnisse diesem zur Verfügung gestellt werden.

Soweit zur Theorie und in der Praxis?

Viele Banken welche das Thema Estate Planning Ihren Kunden anbieten haben zwar in den letzten Jahren bereits damit begonnen eigene Netzwerke aus Spezialisten aufzubauen um den beschriebenen Anforderungen zu begegnen. Aus unseren Erfahrungen und Gesprächen mit Anwälten und Bankberatern ist dies häufig mit großen Schwierigkeiten verbunden, die Zusammenarbeit klappt nur selten. Der Kunde wird meist entweder ausschließlich durch die Bank beraten oder direkt zu einem Anwalt bzw. Notar weitergereicht und dort beraten. Bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater werden Daten zwar zur Verfügung gestellt, diese sind jedoch häufig nicht auf den Beratungszweck abgestimmt oder werden meist nicht einbezogen.  Die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche ist nicht klar geregelt. Im Ergebnis wird der Kunde mit unnützen oder falschen Lösungsansätzen oder Finanzprodukten konfrontiert und zudem mit hohe Notar und Anwaltskosten belastet - seine Alters-, Pflege- und Hinterbliebenenvorsorge bleibt weiterhin unzureichend oder gar falsch geregelt. Wurde der Kunde durch den Berater erst mal an eine Netzwerkpartner weitergereicht steht er für die Bank für weitere Aktivitäten oft nicht mehr zur Verfügung und ist möglicherweise auch offen für andere Anbieter.

Was fehlt?

Die fachlichen Rahmenbedingungen sind i.d.R. vorhanden und durch ein Netzwerk aus Spezialisten gestützt. Was fehlt ist ein systemgestütztes, abgestimmtes und aufeinander aufbauende 'echtes' Netzwerk - ein  IT-Netzwerk. Laut Definition spricht man von einem IT-Netzwerk wenn durch die Vernetzung mehrerer voneinander unabhängiger Rechner ein Datenaustausch zwischen diesen ermöglicht wird.

Die Beratungssoftware F.I.N.E.S.S bietet all diese Möglichkeit zur 'echten' Vernetzung sowohl inner- als auch außerbetrieblicher Spezialisten. Damit ist es sofort möglich die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen um alle Kompetenzen und Aufgaben auf verschiedene Spezialisten zu verteilen und den problemlosen Austausch untereinander zu gewährleisten. FINESS ist als Beratungssystem in der Lage die verschiedenen Spezialthemen miteinander zu verbinden und dadurch hervorragend geeignet um ein echtes Spezialistennetzwerk aufzubauen. Hierfür werden mit FINESS maßgeschneidert Systemlösungen für die verschiedene Aufgabenstellungen angeboten, mit denen eine regulierte und funktionale Vernetzung von Generationenberatern möglich ist. 

 

Alle beteiligten Mitarbeitern erhalten mit FINESS alle erforderlichen Informationen die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen und arbeiten gemeinsam an einem Fall - effizient und wirtschaftlich - als oberste Kriterien für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Generationenberatung. Voraussetzung hierfür ist immer ein jederzeit korrektes, nachvollziehbares und abgestimmtes Beratungsergebnis im Sinne des Kunden bei gleichzeitiger Haftungs- und Rechtssicherheit für den Berater in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Arbeitsweise. Hierfür steht GeNe mit dem Beratungssystem F.I.N.E.S.S.

Sie würden das gerne ausprobieren?

Wenn Sie am Aufbau eines 'echten' Netzwerks interessiert sind, stellen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Pilotphase Sublizenzen von FINESS maßgeschneidert für ausgewählte Netzwerkpartner zur Verfügung. Die Berechtigungen der Sublizenzen werden individuelle auf die Kernkompetenzen und Aufgabengebiete zugeschnitten.  Sie alleine entscheiden wer die Lizenz erhalten soll, wie lange und zu welchem Zweck. 

Gehen Sie den nächsten Schritt und machen Sie aus Ihrem Spezialistennetzwerk ein ‚echtes‘ Netzwerk – rechtsicher, haftungssicher, wirtschaftlich und  abgestimmt.

Sprechen Sie mit Ihren Netzwerkpartnern und sichern Sie sich eine Pilotinstallation F.I.N.E.S.S. Wir bei GeNe Fachinstitut für Vermögens und Unternehmensnachfolge kümmern uns um alles Weitere.

 

[ma, 02.07.19]

Nicht alles ist erlaubt, jedoch mehr als Sie vermuten!

Bei Banken und Finanzdienstleistern gibt es oft Unsicherheiten, Bedenken und Vorbehalte beim Themengebiet Estate Planning hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der Kosten, des Nutzens und der rechtlichen Konsequenzen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einführung des Themas und begleiten Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.

Mit unserem drei Jahresplan machen wir Sie sofort startklar für diesen Themenkomplex, begleiten Sie und spezialisieren Sie über drei Jahre zum zertifizierten Beratungsunternehmen im Bereich Estate Planning und legen  ein langfristiges Strategiekonzept für eine dauerhaft erfolgreiche Umsetzung in Ihrem Unternehmen fest und zwar:

  • rechts- und haftungssicher
  • wirtschaftlich
  • nachhaltig erfolgreich 

Unser eigens hierfür geschaffenes Leistungsangebot setzt sich während der Einführungsphase folgendermaßen zusammen:

Mit unserem einzigartigen Strategiekonzept helfen wir Ihnen bei der erfolgreichen Umsetzung des Themas 'Estate Planning' in Ihrem Unternehmen.

Gerne stellen wir Ihnen unser Konzept auch persönlich vor. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!über die weiteren Schritte und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung bei der Einführung des Themengebietes bei Banken, Versicherungen und Finanzdienstleiser.

>> Einzelheiten rund um unsere Komplettlösungen für Estate Planner

>> Auszug aus unserer GeNe-Broschüre zur Geschäftsfeldentwicklung